MEIN SERVICE FÜR SIE

Sollte Ihnen einmal von der Versicherung des Unfallgegners eine komplette Abwicklung des Schadens angeboten werden, sollten Sie sich nicht dazu verführen lassen es anzunehmen. Denn, wer den Schaden begleichen muss ist nicht Ihr Partner.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Rufen Sie mich einfach an und lassen Sie sich beraten, es kostet Sie nichts nur die Zeit für den Anruf.

Nur so wissen Sie das Sie den Ersatz für den erlittenen Schaden bekommen der Ihnen zusteht. Und nicht das was jemand freiwillig bereit ist zu bezahlen.

Ich berate Sie kostenlos und kann Ihnen im Bedarfsfall auch einen qualifizierten Rechtsbeistand empfehlen, dieser muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. 

Sie sollten für die Schadeneinschätzung im Haftpflichtschadenfall immer einen freien Sachverständigen beauftragen. 

Für alle beteiligten ist es das Beste, wenn der Schaden von einem freien Sachverständigen aufgenommen wird und ein Gutachten, oder ab der Bagatellschadensgrenze von EUR 750, ein Kostenvoranschlag weisungsfrei erstellt wird. 

Ich erstelle meine Schadengutachten nach vorheriger Absprache bei Ihnen zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder komme zu Ihrer Arbeitsstelle. Ich arbeite im Großraum Hamburg und drum herum. Nach Absprache fahre ich aber auch bundesweit (je nach Auftragsumfang) und führe Besichtigungen durch.

Ich arbeite seit 2002 mit dem Kalkulations – und Bewertunssystem der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), eine der ältesten und angesehensten Schätzorganisationen Deutschlands.