UNFALL-SCHADEN

Haftpflichtschaden: Liegt vor wenn Ihnen jemand das Fahrzeug beschädigt hat. Sie trifft an dem Schaden keine Schuld. Sie haben die freie Wahl des Sachverständigen, der wird dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Sie können ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren, oder sich die Schadensumme netto auszahlen lassen. Sie können den Schaden für Sie kostenfrei von einem Rechtsanwalt abwickeln lassen. Auch er wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Das erspart Ihnen unangenehme Gespräche mit der Versicherung des Gegners. Diese können Sachverhalte anders sehen als es die Rechtslage vorsieht. Hierzu wurden in Funk und Fernsehen schon diverse Berichte veröffentlicht. Also verzichten Sie auf keinen Fall auf Ihr gutes Recht.

Als freier Sachverständiger unterstütze ich Sie bei der Abwicklung ihres Haftpflichtschadens 

Hierzu können Sie kurzfristig einen Termin mit mir absprechen und ich besichtige Ihr Fahrzeug am gewünschten Ort.

Bagatellschadengrenze: Liegt die Schadenhöhe unter EUR 750,00 wird von den Versicherungen kein Gutachten bezahlt. Hier kann ich für Sie einen Kostenvoranschlag erstellen den die Versicherung auch bezahlen muss. Denn, nur ein Sachverständiger kann einschätzen wie hoch der Schaden ist und dementsprechend ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag erstellen.

Kasko-Teilkaskoschaden: Hierbei handelt es sich um einen Schaden der nur durch Ihre eigene Versicherung abgedeckt ist. Selbst verursachter Unfallschaden, Sturmschaden, Wildschaden, Hagelschaden, Windschutzscheibe gebrochen usw. 

Hierbei kann ich Sie kostenfrei beraten. 

Die Gutachtenerstellung wird hierbei in nahezu allen Fällen durch Sachverständige ausgeführt die für die Versicherung arbeiten. Oder eine Werkstatt bekommt den Auftrag einen Kostenvoranschlag für die Versicherung zu erstellen.